1. Sprechen Sie miteinander, mit Ihrem Arzt, mit Ihrem Patienten, wenn Sie meinen, dass der Behandlungsverlauf nicht in Ordnung gewesen ist.![]()
2. Sollte dieses Gespräch nicht befriedigend gewesen sein, so scheuen Sie sich nicht, den Behandlungsverlauf überprüfen zu lassen.![]()
3. Sie haben ein Recht auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen.![]()
4. Gehen Sie zu einem Fachanwalt für Medizinrecht und lassen Sie sich zunächst über das Vorgehen beraten.![]()
5. Arzthaftungsrecht bedeutet immer eine Einzelfallbetrachtung.![]()
6. Lassen Sie sich nicht zu viel Zeit. Arzthaftungsrechtliche Ansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Fehlers.![]()
7. Lassen Sie sich nicht von der Überprüfung wegen fehlender finanzieller Ressourcen abbringen. Es gibt Möglichkeiten der Finanzierung.![]()
8. Bemühen Sie sich um eine außergerichtliche Lösung. ![]()
9. Nicht jeder Fehler führt zum Anspruch.![]()
10. Der Arzt ist Partner. In der Regel wurde der Fehler nicht absichtlich gemacht. Doch wenn ein Schaden besteht, sollte dieser reguliert werden, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.![]()
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