
Bei allen abgepackten Milch-, Fleisch- und Fischprodukten, die innerhalb des europäischen Binnenmarktes verkauft werden, muss auf der Verpackung ein sogenanntes Identitätskennzeichen angegeben werden. Hintergrund dieser Kennzeichnung ist der Schutz der Verbraucher vor verdorbenen oder anderweitig ungenießbaren Nahrungsmitteln. Bei Lebensmittelskandalen lässt sich auf diese Weise sofort ermitteln, woher die Ware stammt, sodass man Nachforschungen und Rückrufaktionen starten kann.








