Der Frauenarzt Matthias Bloechle zeigte sich 2006 selbst an, weil er an drei Paaren die Präimplantationsdiagnostik (PID) durchgeführt hatte. Durch seine Selbstanzeige wollte Bloechle juristisch klären, ob die PID gegen das Embryonenschutzgesetz verstößt. 2010 sprach ihn der Bundesgerichtshof frei. In seinem Buch setzt er sich für die PID ein und legt seine Argumente dar.
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