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Special Fortsetzungspreise, Mengenpreise etc.

Preisinformationen und AGB für Zeitschriften im Guetersloher Verlagshaus

Über die Buchpreisbindung und die möglichen Vergünstigungen für Endkunden

Bücher unterliegen im Gegensatz zu anderen Produkten einer Preisbindung. Rechtsgrundlage ist das Buchpreisbindungsgesetz, das Verlage verpflichtet, für ihre Neuerscheinungen verbindliche Ladenpreise festzusetzen. Das hat zur Folge, dass ein und das gleiche Buch überall dasselbe kostet, egal, ob der Kunde in einer kleinen Sortimentsbuchhandlung, einem Buchkaufhaus oder über das Internet einkauft.

Das Buchpreisbindungsgesetz verpflichtet Verlage zur Preisfestsetzung, lässt ihnen bei der Preisgestaltung aber genügend Flexibilität. So können Verlage Sonderpreise wie Subskriptions-, Mengen- oder Serienpreise festlegen, die ihrerseits gebundene Ladenpreise sind.


Grundlagen

Grundlage dieser Preisinformationen ist das Buchpreisbindungsgesetz. Die Fachinformationen zu Nachlässen haben wir dem Preisbindungsglossar des Börsenvereins entnommen, dass Sie komplett nachlesen können unter: www.boersenverein.de

Fortsetzungspreise

Serien- bzw. Fortsetzungspreise dürfen für eine Reihe oder ein Werk von einzeln beziehbaren zusammengehörigen Bänden gegeben werden (§ 5 Abs. 4 Nr. 1). Der Serienpreis liegt unterhalb der Summe der jeweiligen Einzelpreise. Hat ein Verlag einen Serienpreis festgesetzt, ist dieser für den Buchhandel ebenso verbindlich, wie der reguläre Ladenpreis.

Unsere Fortsetzungspreise finden Sie direkt in der Bibliografie der einzelnen Bände. In der Regel können Sie jederzeit in einen schon begonnenen Fortzungsbezug einsteigen. Da die unserem Shop angeschlossenen Internetbuchhändler vielfach keinen Fortsetzungsbezug anbieten, können wir einen Fortsetzungspreis im Warenkorb nicht darstellen.

Bitte wenden Sie sich für eine Fortsetzungsbestellung per E-Mail oder Telefon an: info@gtvh.de / Tel: 0800 500 33 22



Mengenpreise

Verlage dürfen Mengenpreise festsetzen für den Fall, dass ein Endabnehmer eine größere Menge des gleichen Titels abnimmt (§ 5 Abs. 4 Nr. 2). Der Mengenpreis gilt nur für Käufe desselben Endabnehmers zum Eigenbedarf, nicht aber für Sammelbestellungen mehrerer Einzelpersonen, die auf diese Weise versuchen, in den Genuss von Mengennachlässen zu kommen. Typisches Beispiel für eine nachlassfähige Mengenbestellung ist der Einkauf einer größeren Anzahl des gleichen Titels durch eine Firma, die Bücher an wichtige Kunden weiterverschenken will. Hat ein Verlag Mengenpreise festgesetzt, sind diese für den Buchhändler ebenso verbindlich wie der reguläre Ladenpreis.

Mengenpreise des Gütersloher Verlagshauses

Nachlass:
→ 05,0 % ab 10 Ex.
→ 10,0 % ab 20 Ex.
→ 12,5 % ab 50 Ex.
→ 15,0 % ab 100 Ex.
→ 20,0 % ab 250 Ex.
→ 25,0 % ab 500 Ex.

Da wir Mengenpreise nicht über unser Shopsystem abbilden können, bitten wir Sie, sich bei Mengenabnahmen vertrauensvoll an Ihren örtlichen Buchhändler zu wenden. Gerne steht Ihnen für Nachlassanfragen auch unser Kundenservice per E-Mail oder Telefon zur Verfügung: Bitte wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an: info@gtvh.de / Tel: 0800 500 33 22



Subskriptionspreise

Subskriptionspreise sind ermäßigte Preise, die bis zum vollständigen Erscheinen eines Werkes (ein- oder mehrbändig) und unter Angabe des Subskriptionszeitraums festgesetzt werden dürfen (§ 5 Abs. 4 Nr. 3).

Diese Preise sind in unserem Shopsystem hinterlegt. Bei rechtzeitiger Bestellung erhalten Sie den vergünstigten Subskirptionspreis. Der normale Ladenpreis des Titels steht bis zum Außerkrafttreten des Subskriptionspreises als Information in der Bibliografie eines Titels.



Büchertische

In der Praxis kommt es häufiger vor, dass anlässlich einer bestimmten Veranstaltung (Kindergärten, Kirchengemeinden) sog. Bücher bzw. Schriftentische organisiert werden. Der Buchhändler oder der Verlag stellt in der Regel eine geeignete Auswahl an Büchern zur Verfügung, während der Büchertisch von einem Mitarbeiter des betreffenden Veranstalters betreut wird. Als Ausgleich für seine Bemühungen darf der betreffende Veranstalter eine Aufwandsentschädigung erhalten, die nach buchhändlerischer Tradition 10% nicht übersteigen sollte. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass beim Verkauf der Bücher die festgesetzten Ladenpreise eingehalten werden und die Aufwandsentschädigung weder ganz noch teilweise in Geld oder Ware an die Endkäufer weitergegeben wird. Durch das Puchpreisbindungsgesetz ist der Veranstalter per Gesetz zur Einhaltung der Preisbindung verpflichtet.

Zur Organisation von Büchertischen hilft Ihnen unser Kundenservice weiter: Bitte wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an: info@gtvh.de / Tel: 0800 500 33 22